AGB

Kurse und Masterclasses

Durch die schriftliche Anmeldung über das jeweilige Online-Formular entsteht eine zahlungspflichtige Bestellung. Ein Coaching gilt als gebucht, wenn in dem Kennenlern-Call eine beidseitige Zusage stattgefunden hat oder nach schriftlicher Absprache. Nach Erhalt der Rechnung ist der entsprechende Betrag innerhalb von 7 Tagen auf das genannte Konto zu überweisen, sofern nichts anderes ausgemacht wurde.

1:1 Coaching & Sessions

Eine Buchung ist verbindlich, sobald ein Termin vereinbart wurde. Bis zu 48 Stunden vorher kann der Termin kostenfrei storniert werden, danach fallen 50% des Honorars an. Sollte der Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird das volle Honorar berechnet.

Absagen und neue Terminvereinbarungen sind alsbald unter judith@seewithyourbody.de zu kommunizieren. Eine Rückzahlung von bereits gezahlten Honoraren erfolgt nicht.

Sollte es zu Absagen seitens der Dienstleisterin kommen, werden mögliche neue Termine zur Verfügung gestellt.

1:1 Sessions und Onlinekurse ersetzen keine Therapie und sind auch nicht als eine solche ausgeschrieben. Es finden keine therapeutischen Behandlungen statt.

Stornokonditionen von Kursen und Masterclasses

14 Tage vor Beginn des Kurses oder der Masterclass – 50% des Preises

nach dieser Frist ist leider keine Rückerstattung mehr möglich. Eine Ersatzperson kann bis zu 48 Stunden vor Beginn genannt werden. Bitte dazu Kontakt über judith@seewithyourbody.de aufnehmen.

Bei Absage durch die Kurs- oder Masterclassleitung wird entweder ein Ersatztermin genannt oder der volle Betrag bei Nennung der Bankdaten rückerstattet. Sollten diese Daten nicht in dem gleichen Kalenderjahr wie der ausgefallene Kurs oder Masterclass mitgeteilt werden, verfällt die Rückerstattung.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.

Bei Nichtgefallen eines mehrwöchigen oder mehrtätigen Kurses gilt das Sonderrecht, das in der Kursbeschreibung aufgeführt ist.

Streitbeilegungsverfahren

see with your body – Judith Binias nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, eine Verpflichtung hierzu besteht nach § 36 Abs.3 VSBG nicht.